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Cyber Resilience Act: Betroffenheitsprüfung

Über diese App

Ein Produkt läuft durch die fünf Prüfschritte des CRA (digitales Produkt, Akteur, EU-Markt, Bereitstellen, Stichtag) und fällt raus oder bekommt seine Rolle: Hersteller, Einführer, Händler oder Quasi-Hersteller. Dazu Produktklasse mit Bewertungsweg (Modul A, B + C, H, Zertifikat) und Zeitstrahl: Meldepflichten seit 11.09.2026 auch für Bestand, volle Geltung ab 11.12.2027. Zehn Beispiele aus dem Maschinenbau.

Mit Erklärmodus: Ein KI-Tutor führt dich durch die App, zeigt in der Szene, worauf es ankommt, und beantwortet deine Fragen.

Wann der Cyber Resilience Act greift

Die Verordnung (EU) 2024/2847 erfasst Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit bereitgestellt werden, auch unentgeltlich. Dazu zählen Hardware, Software, getrennt vertriebene Komponenten und die Datenfernverarbeitung, ohne die eine Funktion fehlen würde. Reine SaaS, die nur beim Anbieter läuft, ist nicht erfasst. In Kraft seit 10.12.2024, Meldepflichten nach Art. 14 seit 11.09.2026, volle Geltung für Einheiten, die ab 11.12.2027 in Verkehr kommen.

Was die App zeigt

Ein Produkt fährt auf einem Prüfband durch fünf Tore: digitales Produkt, Akteur, EU-Markt, Bereitstellen, Stichtag. Scheitert es, fällt es in die Schale; sonst bekommt es seine Rolle: Hersteller, Einführer, Händler oder Quasi-Hersteller nach wesentlicher Änderung. Darunter die Klassen-Pyramide aus Standard, wichtig Klasse I und II sowie kritisch, mit dem Bewertungsweg nach Art. 32, und ein Zeitstrahl mit Meldepflichten und allen Pflichten für deine Einheit.

Selbst ausprobieren

Wähle die ausgelieferte Maschine von 2025: Tor 5 zeigt eine Uhr, die Anforderungen gelten nicht, die Meldepflichten aber seit 11.09.2026. Der Industrie-Router ist Klasse I; ohne harmonisierte Norm führt der Weg über eine notifizierte Stelle. Die reine SaaS-Auswertung fällt an Tor 1 heraus. Ändere beim Router die Rolle auf Hersteller und sieh, wie sich Pflichten und Fristen verschieben.

Häufige Fragen

Gilt der CRA auch für bereits ausgelieferte Produkte?
Einheiten, die vor dem 11.12.2027 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Anforderungen grundsätzlich nicht erfüllen, es sei denn, sie werden wesentlich geändert. Die Meldepflichten nach Art. 14 gelten seit dem 11.09.2026 aber auch für sie.
Ist Software as a Service vom CRA erfasst?
Nur, wenn die Software beim Nutzer ausgeführt wird oder als Datenfernverarbeitung zu einem Produkt gehört, ohne die eine Funktion fehlen würde. Reine SaaS auf Systemen des Anbieters ist kein Produkt mit digitalen Elementen.
Wann braucht ein Produkt eine notifizierte Stelle?
Standardprodukte bewertet der Hersteller selbst (Modul A). Wichtige Produkte der Klasse I nur dann, wenn harmonisierte Normen vollständig angewandt sind, sonst Modul B + C oder H. Klasse II immer mit notifizierter Stelle oder Zertifikat; kritische Produkte brauchen ein Zertifikat, sobald es vorgeschrieben ist.
Was kann ich in der App ausprobieren?
Zehn Beispiele aus dem Maschinenbau durch die fünf Prüfschritte schicken, alle Angaben selbst ändern, Rolle, Klasse, Bewertungsweg und Fristen ablesen und sehen, woran ein Produkt scheitert.

Fach: Betriebliche Weiterbildung

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