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Versammlungsstätte planen

Über diese App

Stadtteilhalle in 3D: Aus Fläche und Bestuhlung folgt die Besucherzahl, daraus Geltung, Ausgänge, Rettungswegbreite, Rollstuhlplätze und Toiletten (VStättVO BW und Muster-VO).

Mit Erklärmodus: Ein KI-Tutor führt dich durch die App, zeigt in der Szene, worauf es ankommt, und beantwortet deine Fragen.

Wie die Versammlungsstättenverordnung Besucher zählt

Die Verordnung zählt keine Stühle. Nach § 1 Abs. 2 der VStättVO Baden-Württemberg folgt die Besucherzahl aus der Grundfläche des Versammlungsraums: zwei Besucher je Quadratmeter bei Reihen und Stehplätzen, einer bei Tischen und in Ausstellungen. Für Besucher nicht zugängliche Flächen zählen nicht. Über 200 Besucher in einem Raum gilt die Verordnung. Aus der Zahl folgen die Rettungswegbreite mit 1,20 Meter je 200 Personen, in Baden-Württemberg in Schritten von 0,60 Meter, dazu Rollstuhlplätze (1 Prozent, mindestens zwei) und Toiletten nach § 12.

Was die App zeigt

Eine Stadtteilhalle im Schnitt von schräg oben: Bühne, Sitzreihen, frei gehaltene Gänge und zwei Ausgänge als Portale. Das Panel Bemessung nennt Besucherzahl, Geltung, erforderliche und vorhandene Breite, längste Lauflinie, Rollstuhlplätze, Toiletten und die Brandmeldeanlage über 1.000 Quadratmeter, jeweils mit Paragraf und Ampel. Eine Treppe zeigt, wie die Breite mit der Besucherzahl in Stufen wächst. Ein Umschalter rechnet denselben Raum nach der VStättVO BW 2004 und nach der Musterverordnung 2014 und macht die Unterschiede sichtbar.

Was Sie ausprobieren können

Ziehen Sie die Raumecken und beobachten Sie, wie die Reihen neu einrasten. Zwei Reihen mehr im Vortragssaal heben die Zahl über 200, und die Verordnung gilt. Verschieben Sie die Ausgänge an den Wänden, ziehen Sie ihre Breite oder schließen Sie einen, und die Ampel reagiert. Tippen Sie auf einen Platz, um die Lauflinie zum nächsten Ausgang mit Länge zu sehen. Die Pills wechseln zwischen Reihen, Tischen, Stehplätzen und Ausstellung. Die Aktion Räumen lässt Punkte zu den Ausgängen laufen; das ist Veranschaulichung und keine Räumungszeit.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Besuchern gilt die Versammlungsstättenverordnung?
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 gilt sie für Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, oder mit mehreren Räumen, die zusammen mehr als 200 fassen und gemeinsame Rettungswege haben. Genau 200 Besucher liegen noch darunter.
Wie breit müssen Rettungswege in einer Versammlungsstätte sein?
In Gebäuden 1,20 Meter je 200 darauf angewiesene Personen, mindestens 1,20 Meter. In Baden-Württemberg sind Staffelungen nur in Schritten von 0,60 Meter zulässig, bei Ausgängen aus Aufenthaltsräumen unter 200 Quadratmeter genügen 0,90 Meter. Die Musterverordnung erlaubt Zwischenwerte.
Wie lang darf der Weg zum nächsten Ausgang sein?
Von jedem Besucherplatz höchstens 30 Meter in der Lauflinie. Bei mehr als 5 Meter lichter Höhe sind je 2,5 Meter zusätzlicher Höhe 5 Meter mehr zulässig, höchstens aber 60 Meter (§ 7 Abs. 1).
Rechnet die App verbindlich?
Nein. Sie ist ein Lernmodell zur VStättVO BW vom 28.04.2004 und zur Muster-VO 2014, mit im Info-Panel genannten Annahmen. Sie ist keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der aktuelle Normtext.

Fach: Architektur & Szenografie

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